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   SG Hildesheim, 09.02.2011 - S 54 AS 2449/08   

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SG Hildesheim, 09.02.2011 - S 54 AS 2449/08 (https://dejure.org/2011,48695)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 09.02.2011 - S 54 AS 2449/08 (https://dejure.org/2011,48695)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 09. Februar 2011 - S 54 AS 2449/08 (https://dejure.org/2011,48695)
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Volltextveröffentlichung

  • anwaltskanzlei-adam.de

    § 193 SGG
    Kostenlast bei Verfahren wegen streitiger Regelleistung vor der Entscheidung des BVerfG vom 09.02.2010

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial

    Auszug aus SG Hildesheim, 09.02.2011 - S 54 AS 2449/08
    Maßgebend sollen dabei vor allem die mutmaßlichen Erfolgsaussichten der Klage sein (vgl. BSG, Beschluss vom 16. Mai 2007 - B 7b AS 40/06 R juris, Rn. 5; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 193 Rn. 13 m.w.N.; Groß, in: Lüdtke, Handkommentar-SGG, 3. Aufl. 2009, § 193 Rn. 23 m.w.N.).

    Diese sonstigen Gesichtspunkte werden meist unter den Begriffen des "Veranlassungsprinzips" oder des "Veranlassungsgrundsatzes" zusammengefasst (vgl. BSG, Beschluss vom 16.Mai 2007 - B 7b AS 40/06 R juris, Rn. 5; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 193 Rn. 12b m.w.N.; Groß, in: Lüdtke, Handkommentar-SGG, 3. Aufl. 2009, § 193 Rn. 20, 22 f.; Straßfeld, in: Jansen, SGG, 3. Aufl. 2009, § 193 Rn. 8).

    Danach kann die Behörde zur Übernahme der außergerichtlichen Kosten des Klägers verpflichtet sein, obwohl die Klage ohne Aussicht auf Erfolg gewesen wäre, weil sie zum Beispiel durch eine unzutreffende Begründung des angefochtenen Bescheids oder durch eine sonstige falsche Sachbehandlung Anlass für die Klageerhebung gegeben hat (vgl. BSGE 88, 274 ; BSG, Beschluss vom 16. Mai 2007 B 7b AS 40/06 R juris, Rn. 8).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus SG Hildesheim, 09.02.2011 - S 54 AS 2449/08
    Dabei berücksichtigt die Kammer ausgehend vom e.g. Erfolgsprinzip zum einen, dass die auf Gewährung einer einmaligen Beihilfe i.H.v. 70, 84 EUR für die Anschaffung von Schulmaterialien für das Schuljahr 2008/2009 gerichtete, inhaltlich auf § 73 SGB XII und auf die Verfassungswidrigkeit des gesetzlich nach § 28 i.V.m. § 20 SGB II festgelegten, den Bedarf schulpflichtiger Hilfeempfänger nicht ausreichend berücksichtigenden Sozialgeldes gestützte Klage im Ergebnis ohne Erfolg geblieben wäre, weil das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 u.a. - (BVerfGE 125, 175 ff.) die e.g. Normen des SGB II nur für mit dem Grundgesetz unvereinbar, indes bis zum Inkrafttreten einer nicht rückwirkend vorzunehmenden Neuregelung des Gesetzgebers, die bis zum 31.12.2010 zu erfolgen hatte, weiterhin für anwendbar erklärt hat und daneben durch das Urteil des BSG vom 28.10.2009 - B 14 AS 44/08 R - (SozR 4-4200 § 7 Nr. 15) im Laufe des Klageverfahrens höchstrichterlich entschieden wurde, dass § 73 SGB XII als Anspruchsgrundlage für die Gewährung weitergehender Leistungen zur Deckung von Bedarfen, die bei Schulpflichtigen durch den Schulbesuch ausgelöst werden, ausscheidet.

    Zum anderen erscheint es der Kammer aufgrund des berücksichtigungsfähigen Veranlassungsgedankens unbillig, die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens allein der Klägerin aufzubürden, denn zutreffend weist die Klägerin darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 09.02.2010 (a.a.O., Rn. 219) betont hat, die Verfassungswidrigkeit der ihm vorgelegten Vorschriften des SGB II und ihrer Nachfolgeregelungen sei bei den Kostenentscheidungen zugunsten der klagenden Hilfebedürftigen angemessen zu berücksichtigen, soweit dies die gesetzlichen Bestimmungen - hier § 193 Abs. 1 SGG - ermöglichten.

  • BSG, 24.05.1991 - 7 RAr 2/91

    Erledigung der Hauptsache infolge Rechtsänderung, Kostenentscheidung

    Auszug aus SG Hildesheim, 09.02.2011 - S 54 AS 2449/08
    "aa) Die nach § 193 Abs. 1 SGG zu treffende Entscheidung, ob und in welchem Umfang die Beteiligten einander - außergerichtliche - Kosten zu erstatten haben, liegt mangels besondere Regelungen über den Inhalt der zu treffenden Entscheidung im sachgemäßen Ermessen des Gerichts; die Regelungen der §§ 91 ff. ZPO finden keine unmittelbare Anwendung (vgl. BSG, Beschluss vom 24. Mai 1991 - 7 RAr 2/91 -, juris, Rn. 3 f.; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 193 Rn. 12; Knittel, in: Hennig, SGG, § 193 Rn. 22 ; Groß, in: Lüdtke, Handkommentar-SGG, 3. Aufl. 2009, § 193 Rn. 20).

    Umgekehrt kann der Kläger seine Kosten selbst zu tragen haben, obwohl er in der Hauptsache obsiegt hat oder hätte (vgl. BSG, Beschluss vom 24. Mai 1991 - 7 RAr 2/91 -, juris, Rn. 4).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2008 - L 19 B 98/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Hildesheim, 09.02.2011 - S 54 AS 2449/08
    So wird auch vertreten, dass eine Kostentragung der beklagten Behörde zu Lasten eines an sich erfolgreich gebliebenen Klägers im Einzelfall ausgeschlossen sein kann, wenn es dem Kläger möglich und zumutbar gewesen ist, ein Gerichtsverfahren zur Verwirklichung seines Anspruchs zu vermeiden (vgl. Straßfeld, in: Jansen, SGG, 3. Aufl. 2009, § 193 Rn. 9), insbesondere auf die frühzeitige Einlegung eines an sich zulässigen Rechtsbehelfs zu verzichten (vgl. z.B. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.Februar 2008 - L 19 B 98/07 AS -, juris, Rn. 14, 16; Beschluss vom 14. April 2008 - L 7 B 311/07 AS -, juris, Rn. 10).".
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2008 - L 7 B 311/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Hildesheim, 09.02.2011 - S 54 AS 2449/08
    So wird auch vertreten, dass eine Kostentragung der beklagten Behörde zu Lasten eines an sich erfolgreich gebliebenen Klägers im Einzelfall ausgeschlossen sein kann, wenn es dem Kläger möglich und zumutbar gewesen ist, ein Gerichtsverfahren zur Verwirklichung seines Anspruchs zu vermeiden (vgl. Straßfeld, in: Jansen, SGG, 3. Aufl. 2009, § 193 Rn. 9), insbesondere auf die frühzeitige Einlegung eines an sich zulässigen Rechtsbehelfs zu verzichten (vgl. z.B. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.Februar 2008 - L 19 B 98/07 AS -, juris, Rn. 14, 16; Beschluss vom 14. April 2008 - L 7 B 311/07 AS -, juris, Rn. 10).".
  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 44/08 R

    Arbeitslosengeld II - Schülermonatskarte - kein unabweisbarer Bedarf - Darlehen -

    Auszug aus SG Hildesheim, 09.02.2011 - S 54 AS 2449/08
    Dabei berücksichtigt die Kammer ausgehend vom e.g. Erfolgsprinzip zum einen, dass die auf Gewährung einer einmaligen Beihilfe i.H.v. 70, 84 EUR für die Anschaffung von Schulmaterialien für das Schuljahr 2008/2009 gerichtete, inhaltlich auf § 73 SGB XII und auf die Verfassungswidrigkeit des gesetzlich nach § 28 i.V.m. § 20 SGB II festgelegten, den Bedarf schulpflichtiger Hilfeempfänger nicht ausreichend berücksichtigenden Sozialgeldes gestützte Klage im Ergebnis ohne Erfolg geblieben wäre, weil das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 u.a. - (BVerfGE 125, 175 ff.) die e.g. Normen des SGB II nur für mit dem Grundgesetz unvereinbar, indes bis zum Inkrafttreten einer nicht rückwirkend vorzunehmenden Neuregelung des Gesetzgebers, die bis zum 31.12.2010 zu erfolgen hatte, weiterhin für anwendbar erklärt hat und daneben durch das Urteil des BSG vom 28.10.2009 - B 14 AS 44/08 R - (SozR 4-4200 § 7 Nr. 15) im Laufe des Klageverfahrens höchstrichterlich entschieden wurde, dass § 73 SGB XII als Anspruchsgrundlage für die Gewährung weitergehender Leistungen zur Deckung von Bedarfen, die bei Schulpflichtigen durch den Schulbesuch ausgelöst werden, ausscheidet.
  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 87/00 R

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid - Spätaussiedler - Verfassungsmäßigkeit des §

    Auszug aus SG Hildesheim, 09.02.2011 - S 54 AS 2449/08
    Danach kann die Behörde zur Übernahme der außergerichtlichen Kosten des Klägers verpflichtet sein, obwohl die Klage ohne Aussicht auf Erfolg gewesen wäre, weil sie zum Beispiel durch eine unzutreffende Begründung des angefochtenen Bescheids oder durch eine sonstige falsche Sachbehandlung Anlass für die Klageerhebung gegeben hat (vgl. BSGE 88, 274 ; BSG, Beschluss vom 16. Mai 2007 B 7b AS 40/06 R juris, Rn. 8).
  • BVerfG, 01.10.2009 - 1 BvR 1969/09

    Keine Grundrechtsverletzung durch Ablehnung der Kostenerstattung im

    Auszug aus SG Hildesheim, 09.02.2011 - S 54 AS 2449/08
    Daran anknüpfend hat das Bundesverfassungsgericht (2. Kammer des 1. Senates) in seinem Nichtannahmebeschluss vom 01.10.2009 (Az.: 1 BA 1969/09, NZS 2010, S. 384 ff. = juris, namentlich Rn. 17) Folgendes ausgeführt:.
  • SG Hildesheim, 02.09.2011 - S 25 SF 97/11
    Die Erinnerung der Erinnerungsführerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Sozialgerichts Hildesheim vom 8. August 2011 im Verfahren zum Aktenzeichen S 54 AS 2449/08 wird zurückgewiesen.

    Gegen den nachfolgenden ablehnenden Widerspruchsbescheid vom 17. Dezember 2008 wurde mit Schriftsatz des Prozessbevollmächtigten der Erinnerungsführerin vom 29. Dezember 2008 eine zum Aktenzeichen S 54 AS 2449/08 geführte Klage erhoben.

    Mit Beschluss des Sozialgerichts Hildesheim vom 9. Februar 2011 wurde im Verfahren zum Aktenzeichen S 54 AS 2449/08 eine hälftige Kostenerstattung des Erinnerungsgegners festgesetzt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte sowie die Beiakte im Verfahren zum Aktenzeichen S 54 AS 2449/08 Bezug genommen, die vorgelegen haben und Gegenstand der Entscheidungsfindung gewesen sind.

    Das Gericht versteht insoweit den Vortrag im Schriftsatz vom 23. März 2011 im Verfahren zum Aktenzeichen S 54 AS 2449/08, zum Zeitpunkt der Mandatserteilung hätten die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe vorgelegen, dahin, dass nach § 7 BerHG Beratungshilfe im Wege des Direktzugangs gewährt wurde.

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